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Noch mehr verfügbare Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Weiterbildungsausgaben, ob privat oder betrieblich, werden vom Land NRW zur Hälfte bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag liegt zur Zeit bei 500,00 EUR.

Insbesondere Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten sollen gefördert werden. Jeder Interessierte kann sich individuell weiterbilden oder im Rahmen einer Personalentwicklung geeignet qualifiziert werden.
In den ersten fünf Jahren können freiberuflich Tätige und Existensgründer den Zuschuss in Anspruch nehmen. Erfreulich auch für Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren und dafür eine besondere Schulung benötigen, können den Bildungsscheck erhalten.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

